Seit 2017 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet die GoBD zu erfüllen, wenn sie ein digitales oder elektronisches Kassensystem verwenden. Sämtliche Geschäftsvorfälle einer Registrierkasse, wie alle Daten, Umsätze und Bareinahmen müssen unverändert und lückenlos aufgezeichnet werden. Nach dem Finanzamt sind elektronische Kassenbücher im Kassengesetz unabdingbar.